10.09.2026, 13:00
Sehr geehrter Herr Kurzböck,
darf ein Dienstnehmer auf seinen Wunsch hin, während seiner Väterkarenz auf Basis von Rufbereitschaft beschäftigt werden?
Er würde wie folgt entlohnt werden:
- Er bekommt einen bestimmten Satz für die Rufbereitschaft. (Der Kollektivvertrag regelt hier nichts.)
- Er bekommt für jeden tatsächlichen Einsatz bezahlt.
Herzliche Grüße!
darf ein Dienstnehmer auf seinen Wunsch hin, während seiner Väterkarenz auf Basis von Rufbereitschaft beschäftigt werden?
Er würde wie folgt entlohnt werden:
- Er bekommt einen bestimmten Satz für die Rufbereitschaft. (Der Kollektivvertrag regelt hier nichts.)
- Er bekommt für jeden tatsächlichen Einsatz bezahlt.
Herzliche Grüße!

