27.01.2020, 10:57
Ich empfehle Ihnen, Ihr Abrechnungs-/Buchungssystem von einem Professionisten beurteilen bzw. einrichten zu lassen. Die laufende Buchhaltung können Sie dann selbst führen, aber diese "Einrichtung" sollten Sie vornehmen lassen, um Haftungsrisiken zu vermeiden.
Viele Grüße
Viele Grüße
Steuerberater und Gerichtssachverständiger
Kollegiale Beratung, Rechtsmittel, Gutachten
Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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