10.09.2026, 18:52
Wenn das im Rahmen eines separaten (d. h. vom Karenz-DV getrennten vereinbarten) Dienstverhältnis geschieht, spricht nichts dagegen.
Möglicherweise kann man das auch im Rahmen eines längerfristigen Dienstverhältnisses (befristet für die Dauer der Karenz) vereinbaren.
Zudem sollte man auch den maximal möglichen unschädlichen Zuverdienst in Bezug auf das Kinderbetreuungsgeld achten (je nach Kinderbetreuungsgeld-Variante).
Möglicherweise kann man das auch im Rahmen eines längerfristigen Dienstverhältnisses (befristet für die Dauer der Karenz) vereinbaren.
Zudem sollte man auch den maximal möglichen unschädlichen Zuverdienst in Bezug auf das Kinderbetreuungsgeld achten (je nach Kinderbetreuungsgeld-Variante).

