05.02.2020, 18:17
Guten Tag,
wenn der Übernehmer den Betrieb im Inland betreibt und unter der Kleinunternehmergrenze bleibt, ist das möglich. Beachten Sie allerdings, dass es bei der Übergeberin durch die Betriebsübergabe zu einem USt-Eigenverbrauch kommt. Auch die möglichen ertragsteuerlichen Begünstigungen sollten berücksichtigt werden.
Viele Grüße
wenn der Übernehmer den Betrieb im Inland betreibt und unter der Kleinunternehmergrenze bleibt, ist das möglich. Beachten Sie allerdings, dass es bei der Übergeberin durch die Betriebsübergabe zu einem USt-Eigenverbrauch kommt. Auch die möglichen ertragsteuerlichen Begünstigungen sollten berücksichtigt werden.
Viele Grüße
Steuerberater und Gerichtssachverständiger
Kollegenberatung, Rechtsmittel, Gutachten
Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen. Anfragen gern per E-Mail oder PN.
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