06.02.2020, 15:44
Praxisfrage des Tages: Ist der FABO plus (un)pfändbar?
Sachverhalt:
Aus Anlass einer aktuellen OGH-Entscheidung, in der festgehalten wurde, dass der FABO plus (zumindest mal für Kinder unter 18, also der "große FABO plus") aus der Berechnungsgrundlage für Unterhaltsberechnungszwecke auszuklammern wäre, stellt sich nun die Frage, ob dieser Absetzbetrag auch allgemein aus der Berechnungsbasis für die Berechnung von Lohnpfändungen auszuklammern wäre.
Für die Lösung dieser Rechtsfrage ist insbesondere die Bestimmung in § 290 Abs. 1 Z 9 EO interessant:
9. gesetzliche Familienbeihilfe einschließlich Mehrkindzuschlag und Schulfahrtbeihilfe sowie die nach den jeweils geltenden einkommensteuerrechtlichen Bestimmungen zur Abgeltung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern auszuzahlenden Absetzbeträge;
Zum Pressetext des OGH zu dieser Entscheidung geht es hier:
https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/ent...etzbetrag/
Lösung:
https://www.xing.com/communities/posts/p...1018447403
Sachverhalt:
Aus Anlass einer aktuellen OGH-Entscheidung, in der festgehalten wurde, dass der FABO plus (zumindest mal für Kinder unter 18, also der "große FABO plus") aus der Berechnungsgrundlage für Unterhaltsberechnungszwecke auszuklammern wäre, stellt sich nun die Frage, ob dieser Absetzbetrag auch allgemein aus der Berechnungsbasis für die Berechnung von Lohnpfändungen auszuklammern wäre.
Für die Lösung dieser Rechtsfrage ist insbesondere die Bestimmung in § 290 Abs. 1 Z 9 EO interessant:
9. gesetzliche Familienbeihilfe einschließlich Mehrkindzuschlag und Schulfahrtbeihilfe sowie die nach den jeweils geltenden einkommensteuerrechtlichen Bestimmungen zur Abgeltung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern auszuzahlenden Absetzbeträge;
Zum Pressetext des OGH zu dieser Entscheidung geht es hier:
https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/ent...etzbetrag/
Lösung:
https://www.xing.com/communities/posts/p...1018447403