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Alles zur neuen e-card - kompakt auf einem Folder
#2
Ein Mitglied des NÖBBC fragt:

lt PV Änderungsseminar Unterlagen von Frau Hochweis 2019/2020 Version 3 Stand: 02.01.2020 Seite 86 ist der Dienstgeber bei der Anmeldung verpflichtet mit Informationsblatt über Erfordernis der Bildbeibringung den Dienstnehmer zu informieren.
Das Informationsblatt sollte der Dienstgeber vom Dachverband zur Verfügung gestellt bekommen.

Laut Auskunft der e-card Serviceline Herr Saha, wird es dieses Informationsblatt auch in Zukunft nicht geben, der Dienstgeber hat auch keine Informationspflicht diesbezüglich gegenüber dem Dienstnehmer. Wenn der Dienstnehmer mit der SV-Nummer und Ausweis zum Arzt geht, sollte dies auch ohne e-Card kein Problem sein (nur wenn er noch keine e-Card bekommen hat), der Arzt würde den Patienten dann darüber informieren, dass die Registrierstelle noch ein Foto benötigt.

Laut Fr. Mag. Köck, sind hauptsächlich EU-Bürger davon betroffen die wir als Dienstgeber darüber informieren müssen und wenn diese kein Foto binnen drei Monate zur Registrierungsstelle bringen, besteht kein Versicherungsschutz.

Wer weiß vielleicht mehr darüber?

Günter Hendrich
Mit freundlichen Grüßen
Günter Hendrich, BÖB
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RE: Alles zur neuen e-card - kompakt auf einem Folder - von Hendrich Günter - 07.02.2020, 15:38

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