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Zuverdienst Kinderbetreuungsgeld 2015
#2
Da müsste man sich den kompletten Fall ganz im Detail ansehen (da kann jede Zeile interessant sein).

Nur so viel:

Die steuerlichen Einkünfte (bei denen ja auch die Werbungskosten durch Abzug berücksichtigt wurden) werden ja in Bezug auf die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit um 30 % erhöht und dann mit der Zuverdienstgrenze verglichen.

Ev. kann man auch die individuelle Zuverdienstgrenze "probieren" (60 % der Einkünfte aus dem Kalenderjahr vor dem Kinderbetreuungsgeldbezugsjahr).

Im Falle unterjährigen KBG-Bezuges erfolgt dann noch zusätzlich eine Hochrechnung der Einkünfte aus der Zeit des KBG-Bezugszeitraumes aufs Kalenderjahr und dann wird verglichen.

Dann gibt es auch noch eine Einschleifregelung.

Das bitte alles ohne Gewähr, weil einzelfallabhängig.
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RE: Zuverdienst Kinderbetreuungsgeld 2015 - von WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 10.02.2020, 14:39

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