13.02.2020, 11:13
Richtig, der Bruttobetrag bleibt als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten erhalten. Wenn Sie selbst abgesichert sein möchten, nehmen Sie bei Amazon-Rechnungen aber keinen Vorsteuerabzug vor.
Bei einwandfrei ausgestellten Rechnungen von österreichischen Verkäufern über Amazon-Marketplace ist ein Vorsteuerabzug selbstverständlich schon möglich. Dabei erkennen Sie auf der Rechnung in der Regel aber gar nicht, dass über Amazon-Marketplace verkauft wurde, weil Amazon hier nur die Bestellplattform bereitstellt.
Bei einwandfrei ausgestellten Rechnungen von österreichischen Verkäufern über Amazon-Marketplace ist ein Vorsteuerabzug selbstverständlich schon möglich. Dabei erkennen Sie auf der Rechnung in der Regel aber gar nicht, dass über Amazon-Marketplace verkauft wurde, weil Amazon hier nur die Bestellplattform bereitstellt.
Steuerberater und Gerichtssachverständiger
Kollegiale Beratung, Rechtsmittel, Gutachten
Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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