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Amazon
#5
Richtig, der Bruttobetrag bleibt als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten erhalten. Wenn Sie selbst abgesichert sein möchten, nehmen Sie bei Amazon-Rechnungen aber keinen Vorsteuerabzug vor.

Bei einwandfrei ausgestellten Rechnungen von österreichischen Verkäufern über Amazon-Marketplace ist ein Vorsteuerabzug selbstverständlich schon möglich. Dabei erkennen Sie auf der Rechnung in der Regel aber gar nicht, dass über Amazon-Marketplace verkauft wurde, weil Amazon hier nur die Bestellplattform bereitstellt.
Steuerberater und Gerichtssachverständiger
Kollegiale Beratung, Rechtsmittel, Gutachten

Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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Amazon - von Walpurga Wendl - 12.02.2020, 16:47
RE: Amazon - von Carina - 12.02.2020, 17:35
RE: Amazon - von Steuerexperte - 12.02.2020, 17:41
RE: Amazon - von Walpurga Wendl - 13.02.2020, 08:46
RE: Amazon - von Steuerexperte - 13.02.2020, 11:13
RE: Amazon - von Walpurga Wendl - 13.02.2020, 11:16
RE: Amazon - von Walpurga Wendl - 24.02.2020, 11:12
RE: Amazon - von Steuerexperte - 24.02.2020, 14:19
RE: Amazon - von Walpurga Wendl - 03.03.2020, 16:35

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