13.02.2020, 13:16
Dann müssen alle Kosten in jenes Jahr abgegrenzt werden, wo sie entstehen.
Ich nehme an, Rechnungslegung erfolgt 2020 und Leistung wird 2021 erbracht?
Wenn WJ = KJ, dann müssen diese Rechnungen abgegrenzt werden.
lG, Manuela
Ich nehme an, Rechnungslegung erfolgt 2020 und Leistung wird 2021 erbracht?
Wenn WJ = KJ, dann müssen diese Rechnungen abgegrenzt werden.
lG, Manuela