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Vordienstzeiten Urlaubsanspruch
#2
In diesem Fall liegt der Tatbestand des § 3 Abs. 2 Z 6 UrlG vor.

Dabei handelt es sich um selbständige Erwerbstätigkeiten, die im Inland erbracht wurden und jeweils mindestens 6 Monate angedauert haben müssen. Diese Anrechnung ist mit 5 Jahren (zusammen mit anderen selbständigen oder unselbständigen Erwerbstätigkeiten, die jeweils mindestens 6 Monate angedauert haben) beschränkt.

Denkbar wäre aber auch eine Anrechnung im Ausmaß von 7 Jahren, wenn auch Zeiten dabei sind, die über die allgemeine Schulpflicht hinausgingen.

Von Studienzeiten möchte ich erst gar nicht sprechen.

Verpflichtend ist also eine vollwertige (sprich: ungekürzte) Anrechnung nicht.
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Nachrichten in diesem Thema
Vordienstzeiten Urlaubsanspruch - von Irene - 13.02.2020, 17:50
RE: Vordienstzeiten Urlaubsanspruch - von WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 13.02.2020, 18:49

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