15.02.2020, 12:39
Meinen Sie die UVA Ihres Betriebes oder die UVA eines Klienten?
Für sich selbst müssten Sie alles dürfen.
Für Klienten kann das etwas heikel sein.
Manche Finanzämter fassen die Formulierung unserer Befugnisse des BiBuG als fakultativ auf.
Daher haben Sie wahrscheinlich keine Berechtigung dazu.
Daher wird die Beschwerde über den Finanz-Online-Zugang Ihres Klienten nötig sein, oder schriftlich
auf dem Briefpapier Ihres Klienten.
Für sich selbst müssten Sie alles dürfen.
Für Klienten kann das etwas heikel sein.
Manche Finanzämter fassen die Formulierung unserer Befugnisse des BiBuG als fakultativ auf.
Daher haben Sie wahrscheinlich keine Berechtigung dazu.
Daher wird die Beschwerde über den Finanz-Online-Zugang Ihres Klienten nötig sein, oder schriftlich
auf dem Briefpapier Ihres Klienten.