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Vermietung -Immobilienertragssteuer
#2
Das ist tatsächlich eine spannende Frage mit langfristigen Folgen (z.B. im späteren Veräußerungsfall). Im Kern hängt die rechtliche Beurteilung davon ab, ob der Zubau als eigenes Gebäude zu qualifizieren ist. Das lässt sich aber leider nicht in einem Foreneintrag beantworten.

Viele Grüße
Steuerberater und Gerichtssachverständiger
Kollegiale Beratung, Rechtsmittel, Gutachten

Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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RE: Vermietung -Immobilienertragssteuer - von Steuerexperte - 01.03.2020, 22:11

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