08.03.2020, 20:21
Liebe Frau Röschl,
sofern der Kindesvater Anspruch auf den Unterhaltsabsetzbetrag hat (bei Leistung des Unterhalts), steht auch der Familienbonus Plus zu.
Viele Grüße
sofern der Kindesvater Anspruch auf den Unterhaltsabsetzbetrag hat (bei Leistung des Unterhalts), steht auch der Familienbonus Plus zu.
Viele Grüße
Steuerberater und Gerichtssachverständiger
Kollegiale Beratung, Rechtsmittel, Gutachten
Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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