10.03.2020, 18:56
Hallo,
bezogen auf Inlandsumsätze nach der Schrottverordnung (Übergang der Steuerschuld/Reverse Charge System):
Gibt es eine gesetzliche Regelung wie oft man die UID-Nr der Kunden überprüfen muss? Welche Überprüfung wird von der Finanz akzeptiert; muss es über Finanzonline und Stufe 2 sein oder geht auch MIAS?
bezogen auf Inlandsumsätze nach der Schrottverordnung (Übergang der Steuerschuld/Reverse Charge System):
Gibt es eine gesetzliche Regelung wie oft man die UID-Nr der Kunden überprüfen muss? Welche Überprüfung wird von der Finanz akzeptiert; muss es über Finanzonline und Stufe 2 sein oder geht auch MIAS?