29.11.2018, 23:21
Diese Frage sollten Sie am besten direkt mit der zuständigen GKK (Leistungsabteilung) erörtern.
Ich befürchte allerdings, dass dann, wenn die Aussteuerung schon eingetreten ist, dass im Falle desselben Krankenstandes die UEL am (Aussteuerungs)ergebnis nichts ändern wird.
Ich befürchte allerdings, dass dann, wenn die Aussteuerung schon eingetreten ist, dass im Falle desselben Krankenstandes die UEL am (Aussteuerungs)ergebnis nichts ändern wird.