16.03.2020, 22:26
Mir sind diese Widersprüchlichkeiten auch schon aufgefallen.
Es gilt der Grundsatz, dass die Urlaube als alten Urlaubsjahren sowie die Zeitguthaben vor der Kurzarbeit verbraucht werden müssen.
Aber es dürfte möglicherweise hier bei Covid19 nicht ganz so fürchterlich streng gesehen werden.
Zwischen morgen und übermorgen kommt die Kurzarbeitsrichtlinie, da werden wir ev. mehr sehen.
Es gilt der Grundsatz, dass die Urlaube als alten Urlaubsjahren sowie die Zeitguthaben vor der Kurzarbeit verbraucht werden müssen.
Aber es dürfte möglicherweise hier bei Covid19 nicht ganz so fürchterlich streng gesehen werden.
Zwischen morgen und übermorgen kommt die Kurzarbeitsrichtlinie, da werden wir ev. mehr sehen.