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Weitere Fragen zur Aussetzung
#1
Frage:
 
Was passiert wenn der Mitarbeiter zum Wiedereinstellungszeitpunkt krank ist? Muss ich den Mitarbeiter trotzdem anmelden und er fällt automatisch bei mir als Dienstgeber in die Entgeltfortzahlung? Wäre sehr dankbar für eine Info.
 
Lösung:
 
Immer dann, wenn ein Dienstverhältnis wegen Krankheit nicht angetreten werden kann (oder nicht "wieder angetreten" werden kann), so unterbleibt vorläufig auch die Wiederanmeldung und muss vorläufig auch keine Entgelts(fort)zahlung geleistet werden. Somit verschiebt sich in diesem Fall alles auf die tatsächliche Wiedereinstellung.
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Weitere Fragen zur Aussetzung - von WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 17.03.2020, 11:56

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