Hallo,
auch von einer Leasingrate muss der anteilige Vorsteuerabzug rausgerechnet, und einer Eigenverbrauchumsatzsteuer unterworfen werden.
Betrifft alle wertabhängigen Kosten.
Verweise auf die Präsentation von Gerhard Kollmann:
Präsentation
Siehe Seite 3 erste Folie.
auch von einer Leasingrate muss der anteilige Vorsteuerabzug rausgerechnet, und einer Eigenverbrauchumsatzsteuer unterworfen werden.
Betrifft alle wertabhängigen Kosten.
Verweise auf die Präsentation von Gerhard Kollmann:
Präsentation
Siehe Seite 3 erste Folie.
Steuerrechtsexperte bei der Arbeiterkammer
CFO und Controller bei einem mittelständischen Unternehmen
10 Jahre Ausbildung beim Steuerberater
CFO und Controller bei einem mittelständischen Unternehmen
10 Jahre Ausbildung beim Steuerberater