18.03.2020, 15:45
Hallo liebe Teilnehmer!
Ich stehe gerade an, weil ich unsicher bin, ob meine Annahme korrekt ist:
Für mich heißt "wertneutrale Umrechnung" des Urlaubs, dass ich bei einem Wechsel von VZ auf TZ (die Anzahl der Arbeitstage bleibt unverändert und somit bei 5 AT/WO) die restlichen Urlaubstage in Stunden umrechne und mir dann ausrechne, wie viele (Urlaubs-)Stunden der MA dann bei einer TZ-Beschäftigung hat.
z.B.: aliquoter Resturlaub zum Ende der VZ (40 Std./WO) = 6,13 AT - wie viele AT Urlaub sind das jetzt bei einer TZ (30 Std./WO) Beschäftigung??
Mein Ansatz: 6,13 AT x 40 Std. (VZ) : 30 Std. (TZ) = 8,17 AT
Was ich aber im Internet gelesen habe, trifft die wertneutrale Umrechnung nur zu, wenn sich im Zuge der Erhöhung der Stunden auch die Anzahl der zu arbeitenden Tage ändert?!?! Somit würde der Urlaub dann in meinem Fall unverändert bleiben und gem. des Aktualitätsprinzipes verbraucht werden??
Danke für Eure Hilfe und Unterstützung
Nicoletta
Ich stehe gerade an, weil ich unsicher bin, ob meine Annahme korrekt ist:
Für mich heißt "wertneutrale Umrechnung" des Urlaubs, dass ich bei einem Wechsel von VZ auf TZ (die Anzahl der Arbeitstage bleibt unverändert und somit bei 5 AT/WO) die restlichen Urlaubstage in Stunden umrechne und mir dann ausrechne, wie viele (Urlaubs-)Stunden der MA dann bei einer TZ-Beschäftigung hat.
z.B.: aliquoter Resturlaub zum Ende der VZ (40 Std./WO) = 6,13 AT - wie viele AT Urlaub sind das jetzt bei einer TZ (30 Std./WO) Beschäftigung??
Mein Ansatz: 6,13 AT x 40 Std. (VZ) : 30 Std. (TZ) = 8,17 AT
Was ich aber im Internet gelesen habe, trifft die wertneutrale Umrechnung nur zu, wenn sich im Zuge der Erhöhung der Stunden auch die Anzahl der zu arbeitenden Tage ändert?!?! Somit würde der Urlaub dann in meinem Fall unverändert bleiben und gem. des Aktualitätsprinzipes verbraucht werden??
Danke für Eure Hilfe und Unterstützung
Nicoletta