18.03.2020, 16:41
Die Versteinerung gibt es seit ewigen Zeiten. Natürlich kann man das durch verzögerte Einreichung steuern. Ob das auch sinnvoll ist hängt immer vom Einzelfall ab, da dann ja auch die Pension geringer ist.
Falls sie in der Aufgabebilanz SV-Beiträge rückgestellt haben ist das natürlich auch falsch.
Falls sie in der Aufgabebilanz SV-Beiträge rückgestellt haben ist das natürlich auch falsch.