18.03.2020, 17:08
Die Auskunft des Finanzamtes ist definitiv falsch.
Wenn der Dienstgeber einen Berechnungsfehler im Bereich der Steuerberechnung begangen hat, den er selber nicht korrigiert, dann muss dies auf Antrag im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung gemacht werden. Es geschieht aber nicht automatisch, es muss dazu eine Sachverhaltsdarstellung dem Veranlagungsgesuch beigelegt werden.
Wenn der Dienstgeber einen Berechnungsfehler im Bereich der Steuerberechnung begangen hat, den er selber nicht korrigiert, dann muss dies auf Antrag im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung gemacht werden. Es geschieht aber nicht automatisch, es muss dazu eine Sachverhaltsdarstellung dem Veranlagungsgesuch beigelegt werden.