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Corona Kurzarbeit - Viele Fragen - Fragen...
#2
zu Frage 1:

Die Arbeitszeit von 10 % ist eine durchschnittliche Arbeitszeit und zwar auf den Kurzarbeitszeitraum betrachtet. Wird aber dann dieser Arbeitszeitdurchschnitt überschritten, dann bedeutet dies, dass die ausfallenden Stunden weniger werden, was dann auch dem AMS gegenüber gemeldet werden muss. Dies hat zur Folge, dass man die Kurzarbeitsunterstützung teilweise wird zurückzahlen müssen. Hier muss aber auch noch der neue Richtlinientext gesichtet werden, der noch nicht da ist.


zu Frage 2:

Das wird mit Sicherheit möglich sein. Welche Folgen dies nach sich zieht, wird von der Richtlinie geregelt werden.


zu Frage 3:

Nein. Kurzarbeit ist ja nicht von Haus aus Teilzeitbeschäftigung, sondern eine herabgesetzte Normalarbeitszeit.


zu Frage 4:

Soll möglich sein. Ev. wird hier das Formular noch angepasst. Aber: hier tappe ich auch noch - mangels Richtlinie -im Dunkeln.


zu Frage 5:

Urlaub muss mit vollen Entgelt entlohnt werden, Feiertage und Krankenstände, jeweils ausgehend vom aktuellen (verkürzten) Entgelt (jeweils unter Berücksichtigung der Kurzarbeitsunterstützung), jeweils aber ohne Rückerstattung durch AMS (Urlaub, Krankenstand und Feiertag sind somit nicht rückerstattungsfähig).


zu Frage 6:

Wer nicht dabei ist, ist nicht dabei. Die anderen schon.

zu Frage 7:

Wird auch möglich sein (möchte hier aber auch den Richtlinentext noch abwarten).
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RE: Corona Kurzarbeit - Viele Fragen - Fragen... - von WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 18.03.2020, 17:22

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