19.03.2020, 14:59
Ist ja kein Problem, wenn die einvernehmlichen Auflösungen noch vor der Kurzarbeit arbeitsrechtlich wirksam wurden.
Umständlich wird es, wenn während der Kurzarbeitsphase einvernehmlich aufgelöst wird.
Umständlich wird es, wenn während der Kurzarbeitsphase einvernehmlich aufgelöst wird.