19.03.2020, 15:12
Wir haben unseren Hauptfirmensitz in Ansfelden, jedoch in fast jeden Bundesland eine Niederlassung zw. 4 und 30 Mitarbeitern. Pro Niederlassung müssen wir eine Kurzarbeitsvereinbarung erstellen und müssen diese dann beim AMS jeweiligen Bundesland einreichen? ist das so richtig?