20.03.2020, 07:54
Lieber Herr Kurzböck.
Ich habe schon die 1. Fragen dazu.
Das heißt dass auch im Durchschnitt keine Überstunden hineinzurechnen sind und daher in Folge auch nicht der 3 Monats-DS für Urlaub, Feiertag und Krank vor der Kurzarbeit.
Unser KV Speditionsarbeiter besagt, dass Arbeiter die in der Nacht zw. 22 Uhr und 5 bzw. 6 Uhr einen Nachtzuschlag von 50% bzw. 25% erhalten. Ist dieser Zuschlag mit einzubeziehen? Die Teil der Arbeiter arbeiten regelmäßig in der Nacht.
Sollte tatsächlich beim All-In die Üstd. herausgerechnet werden. wie sonst üblich mit All-In-Gehalt /203*173 ?
Wir haben aber auch Angestellte bei denen im All-In-Gehälter die unter 20 Üstd. hineingerechnet bekommen wurden und daher die Überzahlung auch nicht so hoch. Bei den Deckungsprüfungen sind aber immer alle Üstd. gedeckt gewesen.
Manche All-In Bezieher leisten zum Teil auch gar keine ÜStd.
Können Sie mir da Bescheid geben, wie das mit den All-In's zu handhaben sein wird.
Vielen Dank
Ich habe schon die 1. Fragen dazu.
Das heißt dass auch im Durchschnitt keine Überstunden hineinzurechnen sind und daher in Folge auch nicht der 3 Monats-DS für Urlaub, Feiertag und Krank vor der Kurzarbeit.
Unser KV Speditionsarbeiter besagt, dass Arbeiter die in der Nacht zw. 22 Uhr und 5 bzw. 6 Uhr einen Nachtzuschlag von 50% bzw. 25% erhalten. Ist dieser Zuschlag mit einzubeziehen? Die Teil der Arbeiter arbeiten regelmäßig in der Nacht.
Sollte tatsächlich beim All-In die Üstd. herausgerechnet werden. wie sonst üblich mit All-In-Gehalt /203*173 ?
Wir haben aber auch Angestellte bei denen im All-In-Gehälter die unter 20 Üstd. hineingerechnet bekommen wurden und daher die Überzahlung auch nicht so hoch. Bei den Deckungsprüfungen sind aber immer alle Üstd. gedeckt gewesen.
Manche All-In Bezieher leisten zum Teil auch gar keine ÜStd.
Können Sie mir da Bescheid geben, wie das mit den All-In's zu handhaben sein wird.
Vielen Dank