20.03.2020, 14:05
Die Kurzarbeitsunterstützung ist in der Kurzarbeitsbeihilfe enthalten und der übersteigende Betrag ist die Abgeltung der Nebenkosten des Dienstgebers.
Da ja der Dienstgeber die Kurzarbeitsunterstützung monatlich "auslegt" und sie rückwirkend erstattet bekommt müsste das so sein.
Bitte um Korrektur, falls ich falsch liege.
LG
Da ja der Dienstgeber die Kurzarbeitsunterstützung monatlich "auslegt" und sie rückwirkend erstattet bekommt müsste das so sein.
Bitte um Korrektur, falls ich falsch liege.
LG