20.03.2020, 15:41
bitte wie wäre die Vorgehensweise bei Teilzeit /Handelsangestellte? Laut Erläuterung in den AMS Tabellen wäre "der Pauschalsatz pro Ausfallstunde mit der betrieblichen Normarbeitszeit zu multiplizieren und durch die individuell vereinbarte Arbeitszeit vor Kurzarbeit zu dividieren"...was sich für mich derzeit noch völlig unlogisch anhört...
Die Klientin benötigt natürlich auch die gesamten DG Kosten - kann ich von den "bisherigen Gesamtkosten DG laut LV" die KUA-Unterstützung abziehen und der Rest wäre vom DG zu tragen?
Es handelt sich hier zB eine Angestellte mit 16 Wo Std, --> dh Pauschalsetz je Ausfallstunde mal 38,5 dividiert durch 16 ?? Ist das korrekt gedacht?
lg
Die Klientin benötigt natürlich auch die gesamten DG Kosten - kann ich von den "bisherigen Gesamtkosten DG laut LV" die KUA-Unterstützung abziehen und der Rest wäre vom DG zu tragen?
Es handelt sich hier zB eine Angestellte mit 16 Wo Std, --> dh Pauschalsetz je Ausfallstunde mal 38,5 dividiert durch 16 ?? Ist das korrekt gedacht?
lg