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Ermittlung Kurzarbeitsunterstützung und Kurzarbeitsbeihilfe
#14
Sehr geehrter Herr Kurzböck,
Liebe Mitleser

was mich noch irritiert sind die Pauschalsatztabellen vom AMS, die ersten paar Zeilen jeweils:

ZB NAZ 40h, Zeile 7 € 601,00
nun gibt es ja 2 Möglichkeiten, auf einen Nettoverdienst von € 459,12 zu gelangen:
1. tatsächlich geringfügige Abrechnung mit € 459,12 brutto (So dargestellt in den Pauschalsatztabellen) ODER
2. ein brutto von € 540,90

Nun ergibt sich dadurch in der Berechnung der Kurzarbeit natürlich eine Differenz. mMn kann doch ein vollversichertes DV (auch wenns nur knapp über der gfg-Grenze liegt) nicht in Zeiten der Kurzarbeit ein gfg-DV werden? Müssen wir das in der Berechnung dann korrigieren?

Ich habe aktuell eine Verrechnung mit Antrag auf Kurzarbeit, mit einem Verdienst von € 465,96. Das fällt genau in diese Frage rein.

Hab ich nen Denkfehler, oder was übersehen?

Danke für die Hilfe!

Claudia
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Nachrichten in diesem Thema
Frage Krankheit und Kurzarbeit - von Andrea2001 - 20.03.2020, 09:47
RE: Ermittlung Kurzarbeitsunterstützung und Kurzarbeitsbeihilfe - von Claudia84 - 20.03.2020, 15:55

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