Sehr geehrter Herr Kurzböck,
Liebe Mitleser
was mich noch irritiert sind die Pauschalsatztabellen vom AMS, die ersten paar Zeilen jeweils:
ZB NAZ 40h, Zeile 7 € 601,00
nun gibt es ja 2 Möglichkeiten, auf einen Nettoverdienst von € 459,12 zu gelangen:
1. tatsächlich geringfügige Abrechnung mit € 459,12 brutto (So dargestellt in den Pauschalsatztabellen) ODER
2. ein brutto von € 540,90
Nun ergibt sich dadurch in der Berechnung der Kurzarbeit natürlich eine Differenz. mMn kann doch ein vollversichertes DV (auch wenns nur knapp über der gfg-Grenze liegt) nicht in Zeiten der Kurzarbeit ein gfg-DV werden? Müssen wir das in der Berechnung dann korrigieren?
Ich habe aktuell eine Verrechnung mit Antrag auf Kurzarbeit, mit einem Verdienst von € 465,96. Das fällt genau in diese Frage rein.
Hab ich nen Denkfehler, oder was übersehen?
Danke für die Hilfe!
Claudia
Liebe Mitleser
was mich noch irritiert sind die Pauschalsatztabellen vom AMS, die ersten paar Zeilen jeweils:
ZB NAZ 40h, Zeile 7 € 601,00
nun gibt es ja 2 Möglichkeiten, auf einen Nettoverdienst von € 459,12 zu gelangen:
1. tatsächlich geringfügige Abrechnung mit € 459,12 brutto (So dargestellt in den Pauschalsatztabellen) ODER
2. ein brutto von € 540,90
Nun ergibt sich dadurch in der Berechnung der Kurzarbeit natürlich eine Differenz. mMn kann doch ein vollversichertes DV (auch wenns nur knapp über der gfg-Grenze liegt) nicht in Zeiten der Kurzarbeit ein gfg-DV werden? Müssen wir das in der Berechnung dann korrigieren?
Ich habe aktuell eine Verrechnung mit Antrag auf Kurzarbeit, mit einem Verdienst von € 465,96. Das fällt genau in diese Frage rein.
Hab ich nen Denkfehler, oder was übersehen?
Danke für die Hilfe!
Claudia