21.03.2020, 00:18
Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld wird bei Arbeitnehmer/innen primär von der Basis (fiktives) Wochengeld gerechnet (80 % davon).
Somit ergibt sich auch hier kein Nachteil.
Für Selbständige allerdings könnte es problematisch werden, wenn das Kind im kommenden Jahr geboren wird.
Somit ergibt sich auch hier kein Nachteil.
Für Selbständige allerdings könnte es problematisch werden, wenn das Kind im kommenden Jahr geboren wird.