21.03.2020, 12:52
Hallo,
ich konnte noch nirgends die Handhabung der Berechnung der Kurzarbeit bei Bezug mit Sachbezug (KFZ, Wohnung etc.) finden.
Lt. § 49 ASVG wird er einbezogen, die Corona Kurzarbeitshilfe ist aber ja eine Nettohilfe?
Gibt es da bereits Regelungen für die Lohnberechnung?
Danke für die Antworten
ich konnte noch nirgends die Handhabung der Berechnung der Kurzarbeit bei Bezug mit Sachbezug (KFZ, Wohnung etc.) finden.
Lt. § 49 ASVG wird er einbezogen, die Corona Kurzarbeitshilfe ist aber ja eine Nettohilfe?
Gibt es da bereits Regelungen für die Lohnberechnung?
Danke für die Antworten