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Corona Kurzarbeit und Sachbezug
#2
Es gibt dazu auch noch keine offiziellen Aussagen

Ich weiß aber, dass man hier am Abklären ist.

Mein persönlicher Ansatz wäre, dass wenn man den Sachbezug nicht wegfallen lässt (also während der Kurzarbeit uneingeschränkt weitergewährt), er nicht Gegenstand der Kurzarbeitsunterstützung sein sollte und man so dann nur von den Geldbezügen ausgehen sollte.

Fällt er allerdings während der Kurzarbeit (wenn auch nur teilweise) weg, dann würde ich ihn einbeziehen (sprich: ins Entgelt einbeziehen).

Das ist nur mein persönlicher pragmatischer Ansatz. Nachdem ja die SV/BV-Beitragsgrundlage eh von 100 % gerechnet werden muss, gibt es hier mal aus meiner Sicht keinen Stress.

Dass man dann über die Höhe des Entgelts diskutieren kann, räume ich ein, aber ich denke nicht, dass die Kurzarbeitsregelung im Ergebnis auch noch unsachliche Vorteile gewähren soll.
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RE: Corona Kurzarbeit und Sachbezug - von WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 21.03.2020, 13:30

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