21.03.2020, 17:42
Hier würde ich ganz pragmatisch den Sachbezug berücksichtigen.
Das ist ein spezieller Frage, für den Sie in nächster Zeit möglicherweise keine offizielle Auskunft erlangen.
Wir warten ja noch auf das generelle Handling mit Sachbezügen.
Wenn der Sachbezug ausgeklammert wird, dann wird dieser Dienstnehmer möglicherweise aus der Kurzarbeit rausfallen, also ein Grenzfall.
Ich würde meinen hier eingangs gegebenen Tipp berücksichtigen.
Das ist ein spezieller Frage, für den Sie in nächster Zeit möglicherweise keine offizielle Auskunft erlangen.
Wir warten ja noch auf das generelle Handling mit Sachbezügen.
Wenn der Sachbezug ausgeklammert wird, dann wird dieser Dienstnehmer möglicherweise aus der Kurzarbeit rausfallen, also ein Grenzfall.
Ich würde meinen hier eingangs gegebenen Tipp berücksichtigen.