22.03.2020, 13:06
Sehr geehrter Hr. Kurzböck,
danke für die Antwort, ich sehe es eher auch pragmatisch, wobei man davon ausgehen kann, dass die Sachbezugsgrundlage in den meisten Fällen (Autonutzung, Wohnungsnutzung etc.) gleich bleiben wird.
danke für die Antwort, ich sehe es eher auch pragmatisch, wobei man davon ausgehen kann, dass die Sachbezugsgrundlage in den meisten Fällen (Autonutzung, Wohnungsnutzung etc.) gleich bleiben wird.