22.03.2020, 14:27
Dienstag heißt dann 24.3.20?
Da kann man dann auch noch rückwirkend mit 23.3.20 einreichen?
Ich möchte die geringfügig Beschäftigten meines Klienten abmelden, da diese bereits zur Risikogruppe gehören (Alter,...). Wann soll ich das machen, wenn wir ab 23.3.20 in Kurzarbeit gehen? Genügt das, am 23.3.20 (jetzt ja anscheinend 24.3.20) bevor ich den Kurzarbeitsantrag einreiche? Während der Kurzarbeit darf man ja den Beschäftigtenstand nicht ändern. Oder zählen die Geringfügigen nicht zum Beschäftigtenstand, da sie ja nicht förderbar sind?
Walpurga Wendl
Da kann man dann auch noch rückwirkend mit 23.3.20 einreichen?
Ich möchte die geringfügig Beschäftigten meines Klienten abmelden, da diese bereits zur Risikogruppe gehören (Alter,...). Wann soll ich das machen, wenn wir ab 23.3.20 in Kurzarbeit gehen? Genügt das, am 23.3.20 (jetzt ja anscheinend 24.3.20) bevor ich den Kurzarbeitsantrag einreiche? Während der Kurzarbeit darf man ja den Beschäftigtenstand nicht ändern. Oder zählen die Geringfügigen nicht zum Beschäftigtenstand, da sie ja nicht förderbar sind?
Walpurga Wendl