22.03.2020, 17:25
Die geringfügig Beschäftigten zählen sehr wohl zum Beschäftigtenstand.
Diese hier gestellte Frage hatte ich heute schon öfter, scheint immer mehr zum Problemfall zu werden.
Auch das Frühwarnsystem muss hier beachtet werden, wenn man einvernehmliche Auflösungen (rückwirkend) vor Beginn der Kurzarbeit trifft.
Diese hier gestellte Frage hatte ich heute schon öfter, scheint immer mehr zum Problemfall zu werden.
Auch das Frühwarnsystem muss hier beachtet werden, wenn man einvernehmliche Auflösungen (rückwirkend) vor Beginn der Kurzarbeit trifft.