23.03.2020, 12:01
Ich habe in den Erläuterungen erwähnt, dass der Teiler (ob 173,2 oder 173) keine Rolle spielt.
Da ja bis kurzem die AMS-Auslegungen auch für die Berechnung der Kurzarbeitsunterstützung herangezogen wurden (was sich ja als "falsch" herausgestellt hat) und dort dieser Teiler verwendet wurde, habe ich ihn mal vorerst nicht geändert und so belassen. Wenn Sie 173 oder 167 nehmen, ist das absolut ok.
Die ausfallenden Stunden hier sind 138,56 (allerdings, weil auch der Idealfall vorlag ohne Krankenstand, Feiertag, Urlaub) etc.
Mein Hauptaugenmerk war es, ein Gefühl zu entwickeln bzw. entwickeln zu lassen, wie eine Kurzarbeitsabrechnung aussehen wird, welche abgabenrechtlichen Folgen es geben wird bzw. kann.
Ausdrücklich erwähnt habe ich, dass wir wegen der Berechnung der Kurzarbeitsunterstützung noch in der Abstimmung sind.
Ist diese abgeschlossen, werden weitere Beispiele folgen.
Viele Softwarehersteller wollen aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt mal einfach ihre Lohnarten entsprechend vorbereiten, damit dann der zweite Schritt (falls er im Programm "automatisiert" wird) folgen kann, nämlich die korrekte Berechnung der Kurzarbeitsunterstützung.
Ich hoffe, dass ich helfen konnte.
Da ja bis kurzem die AMS-Auslegungen auch für die Berechnung der Kurzarbeitsunterstützung herangezogen wurden (was sich ja als "falsch" herausgestellt hat) und dort dieser Teiler verwendet wurde, habe ich ihn mal vorerst nicht geändert und so belassen. Wenn Sie 173 oder 167 nehmen, ist das absolut ok.
Die ausfallenden Stunden hier sind 138,56 (allerdings, weil auch der Idealfall vorlag ohne Krankenstand, Feiertag, Urlaub) etc.
Mein Hauptaugenmerk war es, ein Gefühl zu entwickeln bzw. entwickeln zu lassen, wie eine Kurzarbeitsabrechnung aussehen wird, welche abgabenrechtlichen Folgen es geben wird bzw. kann.
Ausdrücklich erwähnt habe ich, dass wir wegen der Berechnung der Kurzarbeitsunterstützung noch in der Abstimmung sind.
Ist diese abgeschlossen, werden weitere Beispiele folgen.
Viele Softwarehersteller wollen aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt mal einfach ihre Lohnarten entsprechend vorbereiten, damit dann der zweite Schritt (falls er im Programm "automatisiert" wird) folgen kann, nämlich die korrekte Berechnung der Kurzarbeitsunterstützung.
Ich hoffe, dass ich helfen konnte.