23.03.2020, 14:43
Ich bin mir sicher, dass Sie die laufende Berichterstattung hier oder wahlweise in meinen anderen Kanälen mitverfolgen.
Da haben Sie sicherlich mitbekommen, dass ich im Augenblick mit den Sozialpartnern die aufgeworfenen Auslegungsfragen im Detail kläre.
Sobald ich da mehr weiß, werde ich es hier auch öffentlich teilen.
Die Frage, was bezieht man in die Bruttoentgeltsbemessung für die Kurzarbeitsunterstützung ein, ist die zentrale Frage, die wir klären müssen, da hier die Sozialpartnervereinbarung maßgeblich ist, die aber dazu leider zu allgemeine Ausführungen enthält (zu allgemein, um hier etwas Verbindliches sagen zu können).
Eines scheint derzeit sicher zu sein: Kurzarbeitsunterstützung und Kurzarbeitsbeihilfe sind in vielerlei Hinsicht leider zwei verschiedene Paar Schuhe.
Da haben Sie sicherlich mitbekommen, dass ich im Augenblick mit den Sozialpartnern die aufgeworfenen Auslegungsfragen im Detail kläre.
Sobald ich da mehr weiß, werde ich es hier auch öffentlich teilen.
Die Frage, was bezieht man in die Bruttoentgeltsbemessung für die Kurzarbeitsunterstützung ein, ist die zentrale Frage, die wir klären müssen, da hier die Sozialpartnervereinbarung maßgeblich ist, die aber dazu leider zu allgemeine Ausführungen enthält (zu allgemein, um hier etwas Verbindliches sagen zu können).
Eines scheint derzeit sicher zu sein: Kurzarbeitsunterstützung und Kurzarbeitsbeihilfe sind in vielerlei Hinsicht leider zwei verschiedene Paar Schuhe.