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Damit Sie wissen, warum ich betreffend die Kurzarbeitsunterstützung nun Kontakt....
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Damit Sie wissen, warum ich betreffend die Kurzarbeitsunterstützung nun Kontakt mit den Sozialpartnern habe

Der derzeitige Stand zur Ermittlung der Kurzarbeitsunterstützung sieht wie folgt aus:
Es muss je in Kurzarbeit befindliche/r Arbeitnehmer/in Folgendes ermittelt werden:
1. Die Bruttoentgelte FÜR DIE NORMALARBEITSZEIT der letzten drei Kalendermonate, die vor der Kurzarbeit gelegen sind (hier wird zu definieren sein, was hier darunter fällt und was nicht). Die Regelmäßigkeit der Leistung (in diesen drei Kalendermonaten) spielt dabei keine Rolle
2. Daraus muss dann ein Bruttomonatsdurchschnitt gebildet werden, damit man weiß, in welche Nettosicherungsstufe er oder sie fällt:
• 90 % bei Bruttoentgeltswert bis zu € 1.700,00
• 85 % bei Bruttoentgeltswert zwischen € 1.700 und € 2.685,00
• 80 % bei höheren Entgelten

3. Aus dem durchschnittlichen Bruttoentgelt aus Punkt 1 muss dann ein Nettoentgelt ermittelt werden, auf welches dann dieser Prozentsatz zur Anwendung gelangt. Dies wird gemacht, damit man weiß, was der Arbeitnehmer für die Dauer der Kurzarbeitszeit im Kalendermonat insgesamt bekommen muss (wenn die Kurzarbeit während des gesamten Kalendermonats dauert; dauert die Kurzarbeit nicht den gesamten Kalendermonat über, weil sie zB später begonnen, dann wird die Nettosicherung auch insoweit nur anteilig gebühren können).
4. Dabei ist vorrangig das Entgelt für die aktive Zeit zu ermitteln sowie das Entgelt für die Nichtleistungszeiten, der „Rest“ ist dann für die Kurzarbeitsunterstützung, wobei man da herumprobieren muss, dass der zu ergänzende Bruttobetrag der Kurzarbeitsunterstützung zusammen mit den übrigen Entgelten (aktive Stunden, Lohnausfallsprinzip) dann auch diese Nettosicherung insgesamt ergibt.
Das ist der Wahnsinn schlechthin. Das AMS hat Tabellen für die Beihilfen und wir haben den „schwarzen Peter“.
Darum ringe ich derzeit mit den Sozialpartnern um Lösungen habe einen ca. 20 Fragen umfassenden Katalog zur Klärung und Mitgestaltung losgeschickt.
Abschließend eine Bitte: stellen Sie mir bitte im Moment keine Fragen mehr zur Ermittlung der Kurzarbeitsunterstützung. Wir sind dabei, die Sache zu klären. ich habe gestern einen Katalog von rund 30 Fragen losgeschickt!
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
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Damit Sie wissen, warum ich betreffend die Kurzarbeitsunterstützung nun Kontakt.... - von WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 23.03.2020, 15:28

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