23.03.2020, 18:45
Diese Sache ist relativ klar: wenn das KFZ während eines gesamten Kalendermonats ungenützt ist und auch zurückgegeben wird (also von Erstem bis Letztem des Kalendermonats keine Nutzungsberechtigung zusteht), dann darf man den abgabenrechtlichen Sachbezug des KFZ natürlich rausnehmen.