24.03.2020, 12:14
dazu darf ich gleich nachfragen:
hat die Lage der Arbeitszeit während der Kurzarbeit eine Auswirkung auf Feiertage?
Dh muss mit den Dienstnehmern die Lage der Kurzarbeitszeit ausgemacht werden? Am Beispiel einer Vollzeitkraft, die auf 50 % reduziert ist: Annahme der gleichmäßigen Verteilung auf Mo-Fr jeweils 4h. Montag ist Feiertag. Dann muss in dieser Woche nicht 20h sondern 24 h bezahlt werden (Montag 8, Di-Fr jeweils 4)? Ist mit der Teilzeitkraft aber vereinbart, dass zB der Montag arbeitsfrei wäre, sind das dann 28 h (die verteilten 20 auf Di-Fr plus der Feiertag am Montag mit 8)??
Vielen Dank für die Aufklärung.
hat die Lage der Arbeitszeit während der Kurzarbeit eine Auswirkung auf Feiertage?
Dh muss mit den Dienstnehmern die Lage der Kurzarbeitszeit ausgemacht werden? Am Beispiel einer Vollzeitkraft, die auf 50 % reduziert ist: Annahme der gleichmäßigen Verteilung auf Mo-Fr jeweils 4h. Montag ist Feiertag. Dann muss in dieser Woche nicht 20h sondern 24 h bezahlt werden (Montag 8, Di-Fr jeweils 4)? Ist mit der Teilzeitkraft aber vereinbart, dass zB der Montag arbeitsfrei wäre, sind das dann 28 h (die verteilten 20 auf Di-Fr plus der Feiertag am Montag mit 8)??
Vielen Dank für die Aufklärung.