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KUA Feiertage,Urlaub
#3
dazu darf ich gleich nachfragen:
hat die Lage der Arbeitszeit während der Kurzarbeit eine Auswirkung auf Feiertage?

Dh muss mit den Dienstnehmern die Lage der Kurzarbeitszeit ausgemacht werden? Am Beispiel einer Vollzeitkraft, die auf 50 % reduziert ist: Annahme der gleichmäßigen Verteilung auf Mo-Fr jeweils 4h. Montag ist Feiertag. Dann muss in dieser Woche nicht 20h sondern 24 h bezahlt werden (Montag 8, Di-Fr jeweils 4)? Ist mit der Teilzeitkraft aber vereinbart, dass zB der Montag arbeitsfrei wäre, sind das dann 28 h (die verteilten 20 auf Di-Fr plus der Feiertag am Montag mit 8)??

Vielen Dank für die Aufklärung.
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Nachrichten in diesem Thema
KUA Feiertage,Urlaub - von Eva Maria - 22.03.2020, 13:14
RE: KUA Feiertage,Urlaub - von Claudia84 - 24.03.2020, 12:14

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