24.03.2020, 16:40
Geringfügig Beschäftigte fallen nicht unter die Kurzarbeitsregelungen.
Mit ihnen kann man also keine Kurzarbeit vereinbaren und ich würde sie auch aus den Beschäftigungszahlen ausklammern.
Mit ihnen kann man also keine Kurzarbeit vereinbaren und ich würde sie auch aus den Beschäftigungszahlen ausklammern.