25.03.2020, 00:19
zu Frage 1:
Wenn Kurzarbeit mit ihr vereinbart ist, dann ja.
zu Frage 2:
Das AMS meint, dass es eine Wartezeit von einem Monat gibt. Aktuell wird darüber (besser gesagt: dagegen) verhandelt
zu Frage 3:
Wenn genug Arbeit da ist für den kurzen Zeitraum, lasse ich ihn aus der Kurzarbeit draußen. Falls nicht, dann beziehe ich ihn in die Kurzarbeit ein, sollte aber sehen, dass bis vor dem Antritt der Bildungskarenz die durchschnittliche Arbeitszeit erreicht ist. Wir müssen mal sehen, wie die Abrechnungsdateien des AMS aussehen, die bis zum 28. des Folgemonats eingereicht werden müssen bzw. die Meldungen nach dem Ende der Kurzarbeitsperiode. Davor ist es schwer, hier etwas zu sagen. Ich würde ihn beim Antrag jedenfalls in der Beschäftigtenzahl drinnen lassen und auch mit Ende der Kurzarbeit, da das Dienstverhältnis ja nicht beendet wurde.
Wenn Kurzarbeit mit ihr vereinbart ist, dann ja.
zu Frage 2:
Das AMS meint, dass es eine Wartezeit von einem Monat gibt. Aktuell wird darüber (besser gesagt: dagegen) verhandelt
zu Frage 3:
Wenn genug Arbeit da ist für den kurzen Zeitraum, lasse ich ihn aus der Kurzarbeit draußen. Falls nicht, dann beziehe ich ihn in die Kurzarbeit ein, sollte aber sehen, dass bis vor dem Antritt der Bildungskarenz die durchschnittliche Arbeitszeit erreicht ist. Wir müssen mal sehen, wie die Abrechnungsdateien des AMS aussehen, die bis zum 28. des Folgemonats eingereicht werden müssen bzw. die Meldungen nach dem Ende der Kurzarbeitsperiode. Davor ist es schwer, hier etwas zu sagen. Ich würde ihn beim Antrag jedenfalls in der Beschäftigtenzahl drinnen lassen und auch mit Ende der Kurzarbeit, da das Dienstverhältnis ja nicht beendet wurde.