25.03.2020, 00:24
Mitarbeiterin die derzeit in Karenz/Präsenzdienst sind, müssen diese in die Beschäftigungszahl hineingerechnet werden?
Kann eine Mitarbeiterin die nach der Karenz aber während der Kurzarbeitszeit Wiedereintritt auch in die KUA gehen?
Muss ich dies gleich in der SozialpartnerEinzelvereinbarung mit aufnehmen bzw. in das AMS Begehren?
Danke
Kann eine Mitarbeiterin die nach der Karenz aber während der Kurzarbeitszeit Wiedereintritt auch in die KUA gehen?
Muss ich dies gleich in der SozialpartnerEinzelvereinbarung mit aufnehmen bzw. in das AMS Begehren?
Danke