25.03.2020, 08:32
Sehr geehrter Herr Kurzböck,
sie schreiben, dass die RTG den Beihilfenrechner der Allgemeinheit zur Verfügung stellt. Ich kann diesen Rechner also ohne Bedenken an bekannte Lohnverrechner in Betrieben und Steuerkanzleien weiterschicken?
mfg
Walpurga Wendl
sie schreiben, dass die RTG den Beihilfenrechner der Allgemeinheit zur Verfügung stellt. Ich kann diesen Rechner also ohne Bedenken an bekannte Lohnverrechner in Betrieben und Steuerkanzleien weiterschicken?
mfg
Walpurga Wendl