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Kurzarbeit - 10 %
#1
Liebe Herr Kurzböck,

1) Betrieb geht in Kurzarbeit und gibt 10 % Arbeitszeit an, am Ende des Kurzarbeitszeitraumes stelllt sich leider heraus dass Lokal nicht geöffnet werden kann sprich die 10 % konnten nicht erfüllt werden.
dh er muss die KUA Beihilfe zurückzahlen?
Abhilfe: 
rückwirkender Antrag mit 1.3.2020 um das zu verhindern; wo noch gearbeitet wurde?
wenn noch Urlaube da sind - zählen die für die 10 % "Arbeitszeit"?
kann durch Verlängerung des Zeitraumes um nochmalige 3 Monate diese Problematik entschärfen oder zählt jeder Zeitraum für sich?

2) Kündigung eines geringfügigen Beschäftigten am 16.3.2020, Einführung der Kurzarbeit rückwirkend mit 1.3.2020 - Problematik Beschäftigungsstand, Kündigungsverbot während Kurzarbeitszeitraumes. Ich dachte Kündigungsschutz nur für die Personen die in Kurzarbeit sind oder zumindest der Kurzarbeit zugänglich?

3) KUA Beihilfe - Entgelt:
Sachbezüge nicht mit einzubeziehen - nach wie vor fraglich?
welche Konsequenzen hat eine falsche Entgeltbemessung generell- es wird ja dann laufend abgerechnet und somit kann da ja noch richtig gestellt werden? oder verstehe ich da was falsch

Vielen herzlichen Dank
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Kurzarbeit - 10 % - von Andrea2001 - 25.03.2020, 09:16
RE: Kurzarbeit - 10 % - von Andrea2001 - 26.03.2020, 23:17

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