26.03.2020, 00:03
Wenn die Arbeitnehmerin dieser Änderung zustimmt, so ist das kein Problem.
Ev. muss man klarstellen, von welcher Normalarbeitszeit die Reduktion um 90 % vorgenommen wird.
Dies scheint in Ihrem Fall kein "Automatismus" zu sein, da geht es um Vereinbarungen und ev. dann auch um Interpretationen der Vereinbarungen.
Aber man kann ja ohne Weiteres die Arbeitszeitreduktion per 1.3. rückgängig machen und "anstelle dessen" - gerechnet von der ursprünglichen NAZ - die Reduktion rechnen.
Muss man sich im Detail ansehen.
Ev. muss man klarstellen, von welcher Normalarbeitszeit die Reduktion um 90 % vorgenommen wird.
Dies scheint in Ihrem Fall kein "Automatismus" zu sein, da geht es um Vereinbarungen und ev. dann auch um Interpretationen der Vereinbarungen.
Aber man kann ja ohne Weiteres die Arbeitszeitreduktion per 1.3. rückgängig machen und "anstelle dessen" - gerechnet von der ursprünglichen NAZ - die Reduktion rechnen.
Muss man sich im Detail ansehen.