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Ihr heutiges Kurzarbeits-Update - Kurzarbeit mit 100 %iger Bezugsweiterzahlung und...
#2
Hallo!
Hab noch eine Frage zum Punkt
1. Kurzarbeit ohne Absenkung der Bezüge:
Wie ich heute erfahren durfte, erhalten auch jene Arbeitgeber/innen die entsprechenden Kurzarbeitsbeihilfen, die ihre Arbeitnehmer/innen - trotz abgesenkter Arbeitszeit (Nachweis durch Arbeitszeitaufzeichungen) - in unveränderter Höhe weiterentlohnen (das Prozedere "Kurzarbeit", der bürokratische Hürdenlauf, muss natürlich dennoch eingehalten werden).

Wie sieht es dann aus, wenn ich die MA mit z.B 50% Kurzarbeit anmelde aber dann dieser im 1. Monat 50% arbeitet im 2. Monat 80% und im 3. 100%.
Ist es überhaupt möglich, 80% zu arbeiten, wenn der Mitarbeiter mit 50% KUA gemeldet ist? Fällt er ganz aus dem KUA-Modell weil er im letzten Monat 100% arbeitet oder wird das dann auf den gesamten Zeitraum der 3 Monate gesehen, also 76,66% im Schnitt?
Oder was würde passieren, wenn der MA mit 50% gemeldet ist und in den drei Monaten aber immer 80% arbeitet?
Viele Fragen, aber es ist einfach schwer abzuschätzen bzw. jetzt festzulegen wieviel der MA in den nächsten 3 Monaten zu tun hat....

Vielen DANK! Freundliche Grüße
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RE: Ihr heutiges Kurzarbeits-Update - Kurzarbeit mit 100 %iger Bezugsweiterzahlung und... - von c.blassnig@revital-ib.at - 26.03.2020, 15:46

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