26.03.2020, 23:36
Urlaubsentgelt ist ausgehend vom vollen Entgelt zu ermitteln.
Stellt keine Ausfallsstunden dar.
Ist quasi als erbrachte Arbeitszeit mit der Arbeitszeit zu bewerten, die man vor der Kurzarbeit hatte.
Stellt keine Ausfallsstunden dar.
Ist quasi als erbrachte Arbeitszeit mit der Arbeitszeit zu bewerten, die man vor der Kurzarbeit hatte.