26.03.2020, 23:56
Da habe ich zu wenig Daten des Falles, um dazu etwas sagen zu können.
Die Zeit der Berufsschule ist jedenfalls als erbrachte Arbeitszeit anzusehen und natürlich voll zu entlohnen.
Die Zeit der Berufsschule ist jedenfalls als erbrachte Arbeitszeit anzusehen und natürlich voll zu entlohnen.