16.01.2019, 10:46
Liebe Carina! Zahlungseingänge bereits ausgebuchter Forderungen sind unter den sonstigen betrieblichen Erträgen zu erfassen. Achtung außerordentliche Erträge gibt es seit dem RÄG 2014 nicht mehr. LG Anna N.
Erlöskonto zu ausgebuchter Forderung
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Nachrichten in diesem Thema |
Erlöskonto zu ausgebuchter Forderung - von Carina - 14.01.2019, 21:29
RE: Erlöskonto zu ausgebuchter Forderung - von Anna Neumeister - 16.01.2019, 10:46
RE: Erlöskonto zu ausgebuchter Forderung - von Carina - 18.01.2019, 13:26
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