16.01.2019, 10:46
Liebe Carina! Zahlungseingänge bereits ausgebuchter Forderungen sind unter den sonstigen betrieblichen Erträgen zu erfassen. Achtung außerordentliche Erträge gibt es seit dem RÄG 2014 nicht mehr. LG Anna N.
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Erlöskonto zu ausgebuchter Forderung
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Erlöskonto zu ausgebuchter Forderung - von Carina - 14.01.2019, 21:29
RE: Erlöskonto zu ausgebuchter Forderung - von Anna Neumeister - 16.01.2019, 10:46
RE: Erlöskonto zu ausgebuchter Forderung - von Carina - 18.01.2019, 13:26
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